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Infos

Was bringt mir das FSJ Pädagogik?

Zuallererst bringt Dir das FSJ Pädagogik viele neue Erfahrungen! Du leistest nicht nur einen Dienst an der Gesellschaft, sondern übernimmst Verantwortung und kannst Dich ausprobieren. Und das mitten in einer Schule. Das heißt, Du arbeitest ein Jahr lang mit Kindern und/oder Jugendlichen, gestaltest das Schulleben aktiv mit und bringst Deine Ideen in den Schulalltag ein.
Während der 25 Bildungstage, die als Teil des FSJ in den Ferien stattfinden, erwirbst Du zusätzlich pädagogisches und methodisches Know-how, trainierst die Arbeit mit Gruppen und setzt Dich mit Lernprozessen auseinander.
Mit dieser Kombination aus Praxis und Theorie ist das FSJ Pädagogik eine ideale Referenz in Deinem Lebenslauf, besonders wenn Du später im pädagogisch-sozialen Bereich arbeiten möchtest.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein FSJ Pädagogik zu absolvieren?

Du bist mindestens 16 und maximal 25 Jahre alt, Du hast einen Realschulabschluss, ein Fachabitur oder ein Abitur (bzw. strebst dieses an) und Du willst die Arbeit an einer Schule kennenlernen. Das FSJ Pädagogik ist vor allem für die Diejenigen gedacht, die Lehrer:in werden wollen oder einen anderen pädagogischen Beruf anstreben.

Wann und wie findet das FSJ Pädagogik statt?

Das Freiwillige Soziale Jahr Pädagogik beginnt formal am 1. August eines Jahres. Wir treffen uns als FSJ-Gruppe und Träger zu einer vorbereitenden Seminarwoche, bevor Dein Freiwilligendienst auch in Deiner Einsatzstelle startet.
Dein Einsatz an der Schule entspricht einem Full-Time-Job, d.h. Deine Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 35-40 Stunden in der Woche und richtet sich nach den Abläufen Deiner Einsatzstelle.
In den Oktober-, Winter- und darauffolgenden Sommerferien finden insgesamt drei weitere Seminarwochen statt. Die Teilnahme daran ist verbindlich.
Fünf weitere Bildungstage während Deines FSJ sind Pflicht und von Dir individuell planbar. Ausführliche Informationen, wie Du diese Tage gestalten kannst, erhältst Du während der ersten Seminarwoche.
Das FSJ endet zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Während des gesamten FSJ stehen den Freiwilligen 30 Urlaubstage zu, die während der Ferien zu nehmen sind.

Welche Aufgaben kann ich als Freiwillige:r an der Schule übernehmen?

Die Aufgabenfelder, die Du an einer Schule übernehmen oder begleiten kannst, sind sehr vielfältig:

  • Unterstützung und Durchführung von Ganztagsangeboten (z. B. Schulklub, Sportangebote)
  • Mitarbeit in der Nachmittags- oder Hausaufgabenbetreuung
  • Begleitung und Unterstützung von Lehrer:innen im Unterricht (zum Beispiel bei der Begleitung einzelner Lerngruppen oder einzelner Schüler:innen)
  • Begleitung und Betreuung von Schüler:innen bei Maßnahmen des individuellen Förderns und Forderns (bspw. Leseförderung, Förderkurse)
  • Unterstützung von Projekten der Schüler:innen
  • Gestaltung und Durchführung eigener Projekte (zum Beispiel Schulbibliothek, Schulzeitung, Schulradio, Schul-Website, Schüler:innenfirma, Schulveranstaltungen)
  • Hilfe bei der Organisation von Schul- und Klassenfesten, Exkursionen und Klassenfahrten
  • Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schüler:innenrates

Deine eigenen Wünsche, Interessen und Erfahrungen werden bei Deinem Einsatz selbstverständlich berücksichtigt.

Wer begleitet mich bei meiner Arbeit als Freiwillige:r?

In Deiner Einsatzstelle hast Du eine feste Ansprechperson, die Dein:e Praxisanleiter:in ist. Mit ihr stimmst Du Deine Aufgaben ab und wertest in regelmäßigen gemeinsamen Gesprächen Deine Arbeit aus.
Wir von der DKJS stehen Dir als Träger ebenso und jederzeit zur Verfügung, wenn Du Fragen hast oder Unterstützung brauchst.

Bekomme ich Geld für meine Arbeit im Rahmen des FSJ Pädagogik?

Du bekommst ein Taschengeld i. H. v. 330 EUR pro Monat.
Während des FSJ Pädagogik bist Du gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge entrichtet die DKJS an Deine Krankenkasse. Du bist außerdem von Zusatzbeiträgen, sofern Deine Krankenkasse solche erhebt, befreit.
Du musst Dich für die Zeit des Freiwilligendienstes eigenständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern (keine Familienversicherung!). Auch eine private Krankenversicherung ist während des FSJ nicht möglich.

Wie bin ich während des FSJ Pädagogik abgesichert?

Während des FSJ Pädagogik bist Du gesetzlich sozialversichert. Das heißt, die DKJS führt für Dich die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Diese Beiträge trägt die DKJS allein; es gibt keinen Abzug vom Taschengeld.
Für die Zeit des Freiwilligendienstes musst Du Dich eigenständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Deiner Wahl versichern. Die Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung oder Familienversicherung ist nicht möglich.
Bei Arbeits- und Wegeunfällen bist Du durch die Berufsgenossenschaft der DKJS abgesichert.

Gibt es weitere Leistungen und Zuschüsse, auf die ich während des FSJ Anspruch habe?

Kindergeld: Wenn Du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, bekommen Deine Sorgeberechtigten auch während des FSJ Kindergeld für Dich. Die Kindergeldstelle benötigt dafür einen Nachweis. Deine Sorgeberechtigten können im Übrigen auch während Deines Freiwilligendienstes die üblichen steuerlichen Freibeträge geltend machen.
Unterhalt: Grundsätzlich sind Deine Sorgeberechtigten während des FSJ verpflichtet, für Deinen Unterhalt aufzukommen.
Waisenrente: Wenn Du Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente hast, besteht dieser auch während des FSJ.
Bürgergeld: Du hast grundsätzlich Anspruch auf sogenannte aufstockende Leistungen, wenn Deine verfügbaren Mittel (Taschengeld und ggf. Einkommen aus Nebentätigkeit) nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Bei der Berechnung der Leistungen wird das Taschengeld als Einkommen angerechnet.
Übrigens: Nach Ableistung eines Freiwilligendienstes von zwölf vollen Monaten besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wohngeld: Wenn Du keine aufstockenden Leistungen durch Bürgergeld bekommst, kannst Du Wohngeld beantragen, allerdings nur dort, wo Du mit Deinem eigenen Wohnsitz als Hauptwohnsitz gemeldet bist. Das heißt, Du musst Dich ggf. ummelden, auch wenn Du nur vorübergehend bei Deinen Sorgeberechtigten ausziehst.

Bekomme ich als Freiwillige:r im Alltag Vergünstigungen und Rabatte?

Das Bildungsticket für 15 € gilt auch für Freiwilligendienstleistende in Sachsen.

Viele Museen, Kinos, Theater und Bibliotheken bieten direkt Ermäßigungen für Freiwillige oder aber für Schüler:innen, Studierende und/oder Auszubildende, von denen Du in der Regel auch als Freiwillige:r profitieren kannst.

Wie bewerbe ich mich als Freiwillige:r?

Du kannst Dich während der Bewerbungsfrist (4. Dezember 2023 bis 10. April 2024 für das darauffolgende Schuljahr) online bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung bewerben. Zu Deinen Unterlagen gehören das ausgefüllte Bewerbungsformular, ein tabellarischer Lebenslauf sowie die Kopie Deines letzten Zeugnisses.
Auf dem Bewerbungsformular trägst Du außerdem Deine Wunscheinsatzstelle ein, d.h. die Entscheidung liegt bei Dir, an welche Schule Du gehen möchtest. Am besten, Du schaust Dir vor Einreichung der Bewerbung mögliche Schulen an, stellst Dich dort vor und entscheidest Dich in Absprache mit der jeweiligen Schule für Deine Wunscheinsatzstelle.

Wie finde ich meine Wunscheinsatzstelle?

Es ist Deine Entscheidung, an welcher Schule Du Dein FSJ Pädagogik machen möchtest. Du solltest also ein gutes Gefühl für die Schule haben, die Du in Deiner Bewerbung als Wunscheinsatzstelle benennst. Wir empfehlen Dir dringend, nicht nur die Websites möglicher Schulen zu durchforsten und anzurufen, sondern Dir ein eigenes Bild von der Schule zu machen und Dich persönlich vorzustellen.

Zu beachten ist!

  • • Deine Wunscheinsatzstelle darf nicht die Schule sein, aus der Du gerade heraus gekommen bist, also nicht Deine eigene Oberschule oder Dein eigenes Gymnasium. Die eigene Grundschule ist im Gegensatz dazu als Einsatzstelle möglich, ebenso Deine ehemalige Oberschule, wenn Du ein Fachabitur angeschlossen hast.
  • Du erhöhst Deine Chance auf einen FSJ-Platz, wenn Du Dich für eine Schule im ländlichen Raum und/oder Schulen in den Schularten Förder- und Oberschule entscheidest. Hintergrund ist, dass wir mehr geeignete Bewerbungen erwarten, als wir Plätze vergeben können. Deshalb haben wir diese Schwerpunkte festgelegt.
  • Jugendliche unter 18 Jahren können nur an einer Grundschule ihr Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik absolvieren, damit es einen angemessenen Altersabstand zwischen den Schüler:innen und den Freiwilligen gibt.
  • Ein FSJ bietet Dir die einmalige Chance, mal etwas Neues kennenzulernen. Sei offen, eine Schulart oder eine Schule zu wählen, die Du noch nicht kennst, bspw. eine Förderschule. Das ist manchmal sehr viel inspirierender als das Altbekannte.
  • Wir werden nur wenige Plätze an Gymnasien vergeben. Bitte ziehe deshalb in Erwägung, an einer Oberschule Dein Freiwilligenjahr zu machen. Dort arbeitest Du mit der gleichen Altersgruppe.
  • Wähle keine Schule, an der Deine Eltern/Sorgeberechtigten arbeiten oder die Geschwister von Dir besuchen. Das ist für uns ein Ausschlusskriterium, da es zu Rollen- und Interessenkonflikten kommen kann.

Wie gehe ich auf Schulen zu?

Wenn Du Dich an einer Schule vorstellen möchtest, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Nimm telefonisch Kontakt zur Schulleitung auf und vereinbare einen Termin.
  2. Bereite Deinen Termin sorgfältig vor. Informiere Dich im Internet, sichte das Schulprogramm und mach Dir Gedanken, welche Tätigkeiten Du an dieser Schule während des FSJ übernehmen kannst, was Dich interessiert und was Du gerne kennenlernen möchtest. Beachte, dass sicherlich auch die Schule Vorstellungen davon hat, wie sie Dich einsetzen will. Unterstützend kannst Du das Informationsblatt für Schulen ausgefüllt zum Schultermin mitnehmen.
  3. Der Termin soll dazu dienen, die Schule kennenzulernen und mit der Schulleitung Tätigkeitsgebiete sowie Rahmenbedingungen während des FSJ Pädagogik abzustimmen.
  4. Sage der Schule verbindlich zu oder ab, ob Du sie als Wunscheinsatzstelle in der Bewerbung angibst – entweder direkt beim Termin oder später telefonisch, wenn Du noch andere Schulen kennenlernen willst. Falls Du Dich für eine spätere Rückmeldung entscheidest, sage im persönlichen Termin, bis wann die Schule eine Rückmeldung von Dir erhält und halte Dich in jedem Fall an diese Absprache, auch wenn es vielleicht etwas Überwindung kostet, der Schule abzusagen.

Wenn die von Dir ausgewählte Schule nicht bereit ist, ein Vorstellungsgespräch mit Dir zu vereinbaren, gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Du lässt Dich nicht abweisen und überzeugst die Schule von einem Gespräch. 2. Du suchst Dir eine neue Wunscheinsatzstelle, die Dich mehr willkommen heißt und Lust hat, Dich kennenzulernen.

Wir finden ein gegenseitiges Vorstellungsgespräch unabdingbar!

Falls Du weit weg von Sachsen wohnst und einen Schulbesuch nicht realisieren kannst, gib wenigstens Deinen Wunschort an. Natürlich steht es Dir frei, schon einmal mit einer Schule telefonisch Kontakt aufzunehmen.